GoBD-konforme Aufbewahrung in der Praxis: Was ein Pflichtenheft für Sanierungsunternehmen fordert

Ordentlich sortierte Aktenordner im Regal

Wer Rechnungs- und Buchhaltungsdaten digital verwaltet, kommt an der GoBD nicht vorbei — den “Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form”. Ein reales Pflichtenheft aus dem Bereich Schadensanierung zeigt, wie konkret diese Anforderung in der Praxis formuliert wird.

Die Anforderung im Originalton

Im Pflichtenheft hieß es sinngemäß: Die Daten müssen auf einem revisionssicheren Speichermedium im Sinne der GoBD gespeichert werden, mit klar definierten Aufbewahrungsfristen. Für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Einzelabschlüsse gilt in der Regel eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren.

Was “revisionssicher” in der Praxis konkret bedeutet

  • Nachträgliche Änderungen an gebuchten Belegen müssen nachvollziehbar protokolliert werden, nicht einfach überschrieben werden können
  • Stornierungen erzeugen einen neuen, verknüpften Buchungssatz statt der Löschung des Originals
  • Der Aufbewahrungszeitraum muss auch bei einem Systemwechsel oder einer Migration erhalten bleiben

Ein Anschlussthema aus demselben Pflichtenheft: Automatische Gutschriften

Im gleichen Dokument tauchte eine verwandte Anforderung auf: Nach einer Stornierung einer Rechnung sollte automatisch auch eine Gutschrift erstellt werden können. Das ist kein Selbstzweck, sondern ergibt sich direkt aus der GoBD-Logik — ein einfaches Löschen einer fehlerhaften Rechnung ist nicht zulässig, es braucht einen dokumentierten Korrekturvorgang.

Warum dieser Punkt in vielen Lastenheften zu kurz kommt

In unserer Erfahrung wird die GoBD-Anforderung in frühen Lastenheft-Entwürfen häufig nur als kurzer Nebensatz erwähnt — bis ein Anbieter im Detailgespräch nachfragt, wie genau die Aufbewahrung technisch umgesetzt wird. Wer das frühzeitig konkretisiert, vermeidet spätere Nachbesserungen im laufenden Projekt.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die GoBD auch für kleinere Unternehmen?
Ja, die GoBD gilt grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald digitale Buchhaltungsdaten verarbeitet werden.

Reicht ein normales Backup als GoBD-konforme Aufbewahrung?
Nicht automatisch — entscheidend ist die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten über den gesamten Aufbewahrungszeitraum, nicht nur die reine Datensicherung.

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Posted in: ERP