Schon Maßnahmen ergriffen? Allseits bekannt ist es bereits, dass im B2C-Fernabsatz die geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben sind: Ab dem ersten Euro ist die Umsatzsteuer des Empfängerlandes zu entrichten. Eine Erleichterung gibt es nur für Kleinstunternehmen bis zu einem Versandhandelsumsatz innerhalb der gesamten EU bis 10.000 EUR; für diese bleibt es bei der österreichischen Umsatzsteuer.

Unsere Lösung im CRM 1Tool
Das 1Tool enthält bereits die Funktion, dass Sie für jedes Produkt pro Land eigene Preise und Mehrwertsteuersätze hinterlegen können. Gerne erweitern wir auch Ihren Webshop mit dieser Funktion. Der gesamte Mehraufwand ist überschaubar, man sollte sich nur nicht zu spät um die Anpassungen kümmern. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch.
Bei unserem langjährigen Kunden Sattlerhof durften wir diese Erweiterung bereits vornehmen. Danke für Ihr Vertrauen!

Warum sich Online-Händler laufend mit steuerlichen Änderungen befassen müssen
Umsatzsteuerregeln für den Online-Handel ändern sich innerhalb der EU regelmäßiger, als viele Händlerinnen und Händler erwarten – etwa bei Lieferschwellen, dem One-Stop-Shop-Verfahren oderländerspezifischen Sonderregelungen. Wer diese Änderungen im eigenen Rechnungssystem nicht zeitnah nachzieht, riskiert falsch ausgestellte Rechnungen und im schlimmsten Fall steuerliche Nachforderungen.
Eine Warenwirtschaft, die Steuersätze und Rechnungslogik flexibel je Land und Kundentyp konfigurieren lässt, nimmt Online-Händlern hier viel manuellen Prüfaufwand ab – gerade wenn in mehrere EU-Länder verkauft wird.
Kurz zusammengefasst
- USt-Regeln im EU-Online-Handel ändern sich häufiger, als viele Händler erwarten.
- Nicht nachgezogene Änderungen riskieren falsche Rechnungen und steuerliche Nachforderungen.
- Flexibel konfigurierbare Steuersätze je Land nehmen viel manuellen Prüfaufwand ab.
