Logiciel de whistleblowing

Avec notre logiciel de protection des dénonciateurs, nous offrons aux entreprises une plateforme sécurisée et confidentielle pour révéler les abus et promouvoir la responsabilité. Mise en œuvre rapide & facile de la directive européenne sur les lanceurs d'alerte.

1Tool vous aide à vous conformer à la loi sur la protection des lanceurs d’alerte ou à la loi sur la protection des dénonciateurs afin de garantir un processus de signalement cohérent et sûr.

Communiquer en toute confidentialité

Mise en œuvre de la directive sur les lanceurs d'alerte

Grâce à notre logiciel, les lanceurs d'alerte peuvent partager en toute sécurité des informations sur d'éventuels comportements répréhensibles et infractions professionnelles, et ainsi mettre en évidence des dysfonctionnements au sein de l'entreprise.

Anonyme Berichterstattung

1Tool bietet eine sichere und anonyme Plattform, auf der hinweisgebende Personen ihre Berichte einreichen können, ohne ihre Identität preiszugeben. Dies fördert Offenheit und schützt die Hinweisgeber.

Verschlüsselt & Sicher

Wir nehmen den Schutz der Hinweisgeber-Daten sehr ernst. 1Tool erfüllt alle geltenden Datenschutzbestimmungen und stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die gemeldeten Informationen haben.

Traitement facile des cas

Notre logiciel permet aux organisations de gérer efficacement les cas signalés. L'interface utilisateur intuitive facilite l'organisation et la catégorisation des informations reçues afin d'optimiser le processus d'enquête et de vérification.

Austausch wichtiger Daten

Hinweisgeber können problemlos relevante Dokumente, wie z.B. interne Berichte oder E-Mails, direkt über unsere Plattform hochladen. Dies erleichtert die Weitergabe von Beweismaterial und unterstützt die Untersuchungen.

Stets am Laufenden

Hinweisgebende Personen können Ihre Meldungen mittels Vorgangsnummer jederzeit bearbeiten und deren Status prüfen. Dies schafft Transparenz und Vertrauen im Meldeprozess.

Mise en œuvre d'un système d'application de la directive sur les lanceurs d'alerte

Notre processus de mise en œuvre vous accompagne étape par étape pour s'assurer que le logiciel de whistleblowing est mis en place avec succès et peut être utilisé efficacement.

1

Beratung & Analyse

Gemeinsam definieren wir Rollen und Berechtigungen für Ihr Hinweisgeber-System.

2

Aufsetzen der Plattform

Die Meldeplattform wird direkt in Ihre Website integriert.

3

Loslegen!

Eine umfangreiche Schulung Ihrer Mitarbeiter sorgt für die einfache Nutzung.

Avantages d'un logiciel de whistleblowing

Früherkennung

Verstöße werden frühzeitig gemeldet - so kann man rechtzeitig erforderliche Maßnahmen einleiten, bevor sich die Situation verschlimmert.

Risikominimierung

Sichere Möglichkeit, um potenzielle Probleme zu identifizieren und beheben, bevor sie zu rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen oder Reputationsschäden führen.

Firmenkultur stärken

Fördert eine Kultur der Offenheit, Integrität und ethischen Verantwortung. Vertrauen der MitarbeiterInnen wird gestärkt, indem klar wird, dass Fehlverhalten nicht toleriert wird.

Gesetzeskonform

Spezifische Vorschriften und Gesetze diverser Branchen und Länder zum Schutz von Hinweisgebern, lassen sich ganz einfach erfüllen.

Schutz & Sicherheit

Mögliche Skandale oder Reputationsschäden lassen sich verhindern, wenn Verstöße oder Fehlverhalten frühzeitig erkannt und angemessen gehandhabt werden.

Stets verfügbar

Dank unserer Cloud-Lösung ist die Whistleblower Software jederzeit und auf allen Endgeräten für Ihre MitarbeiterInnen verfügbar und zugänglich.

Quelles sont les entreprises et organisations
soumises à la loi sur la protection des lanceurs d'alerte (WbSG) en Autriche?

1

Entreprises d’au moins 250 employés jusqu’au 25 août 2023.

1

Entreprises d’au moins 50 employés jusqu’au 17 décembre 2023.

Wer?

  • Unternehmen und jur. Personen des öffentlichen Rechts ab 50 Mitarbeiter:innen
  • Unabhängig von der Beschäftigtenanzahl auch jur. Personen (ausgen. Einzelunternehmer & Zweigstellen) in den Bereichen:
    1. Finanzdienstleistungen
    2. Verhinderung v. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
    3. Verkehrssicherheit & Umweltschutz

Was?

  • Die Einrichtung eines Meldekanals für Hinweise ist verbindlich notwendig
  • Ein Prozess zum Umgang mit Hinweisen inkl. klare Definition der konzerninternen Zuständigkeit muss gegeben sein

Wie?

  • 24/7 Erreichbarkeit
  • Berücksichtigung der Fristen
  • An gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst
  • Dem Hinweisgeber MUSS es möglich sein, einen Hinweis anonym einzureichen

Quelles sont les entreprises et organisations soumises à
en Allemagne à la loi sur la protection des dénonciateurs (HinSchG) ?

1

Entreprises de 250 salariés et plus jusqu’au 2 juillet 2023

1

Entreprises de 50 salariés et plus:jusqu’au 17 décembre 2023

1

Secteur public et municipalités de 10.000 habitants et plus à partir de mi-juin 2023

Wer?

  • Unternehmen und jur. Personen des öffentlichen Rechts ab 50 Mitarbeiter:innen
  • Unabhängig von der Beschäftigtenanzahl auch jur. Personen (ausgen. Einzelunternehmer & Zweigstellen) in den Bereichen:
    1. Finanzdienstleistungen
    2. Verhinderung v. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
    3. Verkehrssicherheit & Umweltschutz

Was?

  • Die Einrichtung eines Meldekanals für Hinweise ist verbindlich notwendig
  • Ein Prozess zum Umgang mit Hinweisen muss geschaffen werden

Wie?

  • 24/7 Erreichbarkeit
  • Berücksichtigung der Fristen
  • An gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst
  • Anonymität der Hinweisgeber idealerweise gegeben

Tarifs

Unternehmen

bis 50

Beschäftigte

    € 50,- monatlich

    € 600,- jährlich

Unternehmen

bis 100

Beschäftigte

    € 100,- monatlich

    € 1.200,- jährlich

Unternehmen

bis 250

Beschäftigte

    € 200,- monatlich

    € 2.400,- jährlich

Unternehmen

bis 1.000

Beschäftigte

    € 300,- monatlich

    € 3.600,- jährlich

Unternehmen

ab 1.000

Beschäftigte

    Individuelles Angebot

Kommunen

bis 10.000

Einwohner

    € 50,- monatlich

    € 600,- jährlich

Kommunen

bis 25.000

Einwohner

    € 150,- monatlich

    € 1.800,- jährlich

Kommunen

bis 50.000

Einwohner

    € 300,- monatlich

    € 3.600,- jährlich

Kommunen

bis100.000

Einwohner

    € 500,- monatlich

    € 6.000,- jährlich

Kommunen

ab100.000

Einwohner

    Individuelles Angebot

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