Modulo di registrazione del tempo in 1Tool

Gerne halten wir Sie über Entwicklungen 1Tool CRM Lösung auf dem Laufenden. Derzeit entwickeln wir ein eigenes Registrazione del tempos-Modul. Mit unserem Registrazione del tempos-Modul im 1Tool können Ihre Mitarbeiter und Arbeitnehmer die Arbeitszeiten online erfassen und Projekten und Kunden zuordnen. Das webbasierte Registrazione del tempos-Modul ist einfach und flexibel. Zeiten können dabei auf Projekte oder Kunden bzw. Kontakte verbucht werden. Jeder Mitarbeiter hat dabei immer einen  Überblick über seine geleisteten Stunden. Über leistungsstarke Berichte können Sie dann die erfassten Zeiten auswerten. Dabei ist eine Auswertung der Zeiten über Projekte/Aufträge (Kostenträger, Kostenstellen) und Mitarbeiter möglich.

Der große Vorteil unseres Registrazione del tempos-Moduls ist – neben der einfachen Bedienung – die Integration in die komplettte 1Tool CRM Lösung.  Das Registrazione del tempos-Modul liefert Ihnen wichtige Informationen und ist somit eine unerlässliche Basis für die Kalkulation und Controlling. Die Erfassung und Auswertung der Zeiten ist komplett webbasiert.

Funktionsumfang unsere Registrazione del tempos-Moduls:

  • Automatische Erfassung von Beginn und Endzeiten der Mitarbeiter.
  • Zuordnung der Zeiten auf Projekte und Kunden.
  • Aufzeichnen von Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit, Arzt.
  • Buchungsprotokoll für jeden Mitarbeiter.

Was ein gutes Registrazione del tempos-Modul von einer einfachen Stoppuhr-App unterscheidet

Eine reine Registrazione del tempo ohne Anbindung an Projekte und Aufgaben liefert nur eine Gesamtstundenzahl – wertvoller wird sie erst, wenn sich erfasste Zeiten konkreten Projekten, Aufgaben und Kunden zuordnen lassen. Erst dadurch lässt sich auswerten, wie viel Zeit ein bestimmtes Projekt tatsächlich gekostet hat, statt nur die Gesamtarbeitszeit eines Tages zu kennen.

Diese Zuordnung ist auch für die spätere Abrechnung an Kunden relevant, etwa bei projektbasierter oder stundenbasierter Verrechnung, bei der jede Position nachvollziehbar begründet sein sollte.

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