Allgemeine Geschäftsbedingungen 1Tool

§ 1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung hinsichtlich der Webapplikation „1Tool“ zwischen der Körbler GmbH, FN 403057g, Hofweg 1, 8435 Leitring (Österreich), nachfolgend „1Tool“ genannt und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Etwaige, diesen AGB widersprechende Vertragsbedingungen des Vertragspartners, sind unwirksam. 1Tool behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorabinformation zu ändern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Körbler GmbH
für die Nutzung der Webapplikation “1Tool“

Letzte Änderung: 04.05.2022

§ 2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Webapplikation 1Tool in der jeweils aktuellen Version. Der Funktionsumfang entspricht der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und der jeweils aktuellen Preisliste.

Es bestehen folgende zwei Möglichkeiten der Nutzung der Webapplikation 1Tool:

  1. Bereitstellung der Webapplikation auf der Infrastruktur von 1Tool als Software- as-a-Service: Dem Vertragspartner wird auf der Infrastruktur von 1Tool die Webanwendung zur Nutzung zur Verfügung gestellt. In diesem Fall sind das Hosting und die damit verbundenen Leistungen Vertragsgegenstand.
  2. Installation der Webapplikation beim Vertragspartner (On Premises): In diesem Fall wird die Software in jeweils aktuellen Version einmalig auf einem Server des Vertragspartners installiert. Das Hosting sowie die damit verbundenen Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand.

§ 3. Bereitstellung auf der Infrastruktur von 1Tool

Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, dass die Webapplikation 1Tool als Software-as-a-Service zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall wird die Webapplikation auf den Server von 1Tool gehostet und 1Tool nimmt die laufende Wartung, die Datensicherung etc. sowie die Installation von Fehlerbehebungen und Updates vor. Dem Vertragspartner werden sämtliche Fehlerbehebungen-Fixes und Updates im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt und durch 1Tool in deren Applikationsumgebung installiert und konfiguriert. 

  1. Vertragslaufzeit
    Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsunterfertigung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gekündigt werden. Darüber hinaus kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit gekündigt werden.
    Alle Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen um wirksam zu sein.
  2. Leistungsänderung
    1Tool kann die Leistungen und die Funktionalität der Webapplikation jederzeit in einer für den Vertragspartner zumutbaren Weise ändern. Eine Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich ist.
  3. Vergütung
    Die Vergütung für die Nutzung der Webapplikation 1Tool und aller weiteren Leistungen ist in der Preisliste geregelt. Die laufenden Vergütungen werden monatlich im Voraus jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig. Erbringt 1Tool, in diesem Vertrag nicht ausdrücklich genannte Leistungen, wie beispielsweise Programmierleistungen oder Supportleistungen werden die erbrachten Leistungen entsprechend dem in der Preisliste ersichtlichen Stundensatz gesondert verrechnet. Die Vergütung für diese Leistung ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden die jeweils für Unternehmensgeschäfte gültigen Zinsen gem. UGB vereinbart.

    1Tool ist berechtigt, zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten, Preise für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine Preisänderung erfolgt einmal jährlich, nämlich am 1.1. eines Jahres. 1Tool teilt dem Vertragspartner die Preisänderung binnen acht Wochen mit. Mit Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung ist die Preiserhöhung wirksam, sofern der Vertragspartner den Vertrag nicht binnen einer Frist von einem Monat kündigt. Erfolgt keine Kündigung durch den Vertragspartner, stimmt er der Preiserhöhung zu. Im Falle einer Vertragsauflösung – unabhängig vom Grund – oder im Insolvenzfall der Körbler GmbH wird dem Vertragspartner ein Datenbank-Export seiner gesamten Daten zur Verfügung gestellt und die Daten am Server von 1Tool gelöscht. 

§ 4. Installation beim Vertragspartner

Der Vertragspartner hat die Möglichkeit eine Lizenz der Webapplikation 1Tool zu erwerben und die Webapplikation auf dessen eigenem Server zu installieren. 1Tool installiert und konfiguriert die Webapplikation auf dem Server bzw. den Servern des Kunden.

Dem Vertragspartner werden vor der Installation der Webapplikation die jeweils aktuellen Systemvoraussetzungen bekannt gegeben. Der Vertragspartner kann die notwendigen Systemvoraussetzungen auf dessen Server selbst schaffen oder 1Tool hierzu beauftragen.

Wenn die Webapplikation 1Tool am Server des Vertragspartners installiert wurde, ist dieser für die Daten- und Ausfallsicherheit sowie die Sicherung etc. verantwortlich.
Fehlerbehebungen der Webapplikation 1Tool werden dem Vertragspartner im Rahmen eines separaten zu vereinbarten Support- und Wartungsvertrages zur Verfügung gestellt. Dem Vertragspartner werden hierfür Installationsdateien zum Download bereitgestellt und der Vertragspartner hat die Installation der Fehlerbehebungen selbst vorzunehmen. Auf Wunsch können Fehlerbehebungen durch 1Tool auf Kosten des Vertragspartners installiert werden. Updates der Webapplikation und neue Funktionalitäten sind von der Lizenz nicht umfasst, sofern zwischen den Vertragsparteien keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

§ 5. Datenschutz

1Tool legt höchstes Augenmerk auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Datensicherheit und legt diesem Vertrag das Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde. Vor allem die sensiblen Daten des Auftraggebers werden aufgrund hoher Sicherheitsstandards der Hard- und Software und der damit verbundenen Prozesse bestmöglich geschützt.
Weitere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung zu finden.

  1. Datenverschlüsselung
    Sämtliche verarbeitete Daten werden in einer professionellen Datenbank gespeichert und gesichert. Bei ausdrücklicher Beauftragung durch den Vertragspartner können die Daten verschlüsselt übertragen werden. In diesem Fall werden die verarbeiteten Daten mit Secure Socket Layer Verschlüsselung (128/256 Bit permanente SSL Verschlüsselung) vor fremden Zugriffen abgeschirmt.

    1Tool hält die Daten der Vertragspartner unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen verschlossen. Der Vertragspartner kann mit sicherem 256-Bit SSL verschlüsseltem Login dessen Daten zugreifen und diese jederzeit sichten und bearbeiten.

  2. Sicherheitskodex der MitarbeiterInnen
    MitarbeiterInnen von 1Tool erwähnen bei telefonischem Kontakt keine sensiblen Kundendaten, wie Passwörter, Datenbankkennungen, sensible Unternehmensdaten etc.

  3. Geheimhaltevereinbarungen für MitarbeiterInnen
    Die MitarbeiterInnen von 1Tool stehen unter vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflicht, welche auch nach einem allfälligen Austritt aus dem Unternehmen gültig ist.

§ 6. Rechenzentrum

Das Rechenzentrum befindet sich in der eww Gruppe bei ITandTEL und ist verpflichtet, die strengen Datenschutzrichtlinien Österreichs vollständig zu erfüllen. Die Sicherheit und die perfekten Umgebungsbedingungen der Firmenserver bzw. Serverfamilien haben dort höchste Priorität. Dies reicht von der Zutrittskontrolle bis hin zur Notstromversorgung.

Das Rechenzentrum ist in folgenden Punkten abgesichert:

Zugangssicherung

Ausschließlich befugte Personen haben Zutritt mittels eines Kartensystems.
Die Inhaber von Zugangskarten sind durch Lichtbildausweis identifiziert. Jeder Zutritt wir im Logsystem protokolliert

Videoüberwachung

Der gesamte Serverraum ist mit Videoüberwachung (pro Gang eine Kamera) ausgestattet. Die Videodaten werden in der aufgezeichnet, es kann daher durch einen Diebstahl der Kameras nicht zu Datenverlust kommen.

Brand- und Rauchüberwachung

Das Rechenzentrum ist mit einem Brandfrüherkennungssystem ausgestattet. Bei Rauch- und Hitzeentwicklung wird sofort in der Zentrale Alarm ausgelöst. Sofern notwendig, wird auch die automatische Löschanlage aktiviert.

Brandlöschanlage

Das Rechenzentrum ist mit einer automatischen Gaslöschanlage ausgestattet. Die Flutung mit Stickgas zerstört keine Computerhardware und ist somit auf Schadenvermeidung optimiert.

Unterbrechungsfreie Stromversorgung

Alle Systeme sind mit unterbrechungsfreier Stromversorgung ausgestattet. Diese Systeme stellen auch einen Überspannungsschutz dar. Das Rechenzentrum wird im sehr stabilen und redundanten Stromnetz betrieben.

Ausfallssicherheit

Die Infrastruktur verfügt über einen Fail-Over-Server mit identischer Ausstattung und Online- Spiegelung der Festplatte. Um etwaige Ausfallszeiten zu verkürzen, werden wichtige Dienste bei Webseiten und Applikationen bei Bedarf überwacht. Per SMS können dann Ausfälle direkt an das Support-Team und an den Techniker vor Ort weitergeleitet werden. Durch eine kontinuierliche Überwachung der Dienste und eine automatische SMS Benachrichtigung reagieren wir innerhalb weniger Minuten bei einem Ausfall. Im Falle von schwerwiegenden Hardwareproblemen, die nicht mittels Fernwartung behebbar sind und die Anfahrt in das Rechenzentrum notwendig machen, beträgt die maximale Zeit für den Beginn der Fehlerbehebung 4 Stunden. Wir garantieren eine Verfügbarkeit von 99,9% mit Ausnahme von vorher angekündigten Wartungsarbeiten.

Datensicherung (Backup)

Alle Systeme werden durch ein automatisiertes Backupsystem täglich gesichert. Die Sicherungsstrategie ist dabei zurzeit folgende:

    • wöchentliches Fullbackup
    • tägliches inkrementelles Backup
    • Vorhaltezeit: Fullbackup 6 Wochen, Inkrementelles Backup 7 Tage
      Dem Vertragspartner wird auf Wunsch ein Backup seiner Daten zum Download zur Verfügung gestellt.
    • Die Datensicherung erfolgt über ein eigenes, rechenzentrumsinternes Lan-Segment auf eine sogenannte Disk-to-Disk Stufe. Durch dieses Verfahren ist eine schnelle Wiederherstellung von Daten möglich. In die Datensicherung sind sowohl Nutzdaten des Vertragspartners als auch Systemdaten, Konfigurationen und Nutzdaten eingeschlossen. Beim Datenbank-System werden nach Möglichkeit sogenannte Dumps gemacht, um die Datenintegrität sicherzustellen. Die Backupsysteme sind aus Sicherheitsgründen dem Vertragspartner nicht zugänglich und können nur von autorisiertem Personal bedient werden. 1Tool sichert diesen Zugang für Mitarbeiter mittels VPN und SSH. Etwaige Datenwiederherstellungen werden im Regelfall, auch bei Selbstverschulden des Vertragspartners ohne Verrechnung erfolgen (fair use).

System- und Hardware-Monitoring

Alle Systeme, sowohl 1Tool als auch Infrastruktur, werden 365/24/7 überwacht. Auch außerhalb von Bürozeiten steht Technik-Dienst zur Verfügung, der über automatisierte Systeme über Zustand und Verfügbarkeit informiert ist. Der Techniker hat 24/7 Standby-Dienst und ist entsprechend Vereinbarung telefonisch erreichbar.
Supportanfragen zu technischen Problemen (Serverausfall) sind kostenfrei und werden, sofern als „Notfall“ eingestuft, auch 24/7 bearbeitet.

Die Definition eines Notfalls unterliegt der „fair-use“-Klausel, bezieht sich aber prinzipiell auf technische Fehlfunktionen, Nicht- Verfügbarkeit eines Dienstes oder Konfigurations-Änderungen, prompt erfolgen müssen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Serverplattformen zu gewährleisten und vom Vertragspartner nicht auf Tages- bzw. Bürozeiten gelegt werden konnten bzw. nicht geplant waren.
Die Alarmierung bei Fehlfunktionen erfolgt ausschließlich an den Standby-Dienst. Sofern gewünscht und technisch möglich, kann auch der Vertragspartner zumindest teilweise automatisiert in die Benachrichtigungen einbezogen werden. Als maximale Reaktionszeit bei Systemausfällen gelten 4 Stunden als vereinbart, innerhalb dieser mit der Analyse und Lösung des Problems begonnen wird. Der Regelfall sollte diesen Wert bei weitem unterschreiten. Zurzeit liegen die Reaktionszeiten unter 30 Minuten. Eine Garantie zur maximalen Dauer bis zur Lösung eines Problems kann nicht abgegeben werden, da dies aufgrund der Fülle an Möglichkeiten nicht einschätzbar ist.
Service-Ausfälle können auch in Bereichen Dritter liegen, auf die 1Tool keinen Einfluss hat (zB Upstream, Carrier) oder durch kriminelle Akte hervorgerufen werden wie zB DDoS (distributed denial of Service) – Attacken. 

§ 7. Gewährleistung

1Tool leistet Gewähr dafür, dass alle Leistungen nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erbringung mängelfrei und brauchbar sind, ohne allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu genügen. Die Entscheidung über Art und Weise der technischen Umsetzung obliegt ausschließlich 1Tool, etwaige andere Möglichkeiten der Umsetzung stellen keine Mängel dar.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte Installation, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen oder Parameter, Änderung des Content-Management-Systems, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, abnormale Betriebsbedingungen und Änderungen, die vom Vertragspartner selbst oder Dritten vorgenommen wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Im Falle von Mängeln, hat der Vertragspartner die Mängel 1Tool unverzüglich zu rügen. Der Vertragspartner ist verpflichtet 1Tool bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und dieser insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die zur Analyse und Beseitigung der Mängel notwendig sind. Verletzt der Vertragspartner seine Rügeobliegenheit oder seine Mitwirkungspflicht bei der Mängelhebung, verliert der Vertragspartner seine Ansprüche gegenüber 1Tool. 

§ 8. Schadenersatz

Die Nutzung der von 1Tool erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko. 1Tool übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden infolge technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehlern, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe soweit nicht wegen Vorsatzes zwingend gehaftet wird. 1Tool haftet nicht für entgangene Gewinne und Folgeschäden.

Haftungsansprüche gegen 1Tool, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch fehlerhafte und unvollständige Informationen verursacht wurden, sind auf grobes Verschulden und Vorsatz beschränkt. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der tatsächlich eingetretene Schaden ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Die Haftung von 1Tool ist je Schadensfall mit einem Höchstbetrag von € 1.000,00 begrenzt.

§ 9. Support

In den normalen Lizenzgebühren von 1Tool sind keine Supportkosten enthalten. Es gibt eigene Support-Pakete die erworben werden können. Bei Kunden für die kein aufrechter Supportvertrag besteht, werden die Supportaufwendungen extra verrechnet.

§ 10. Nutzungsrechte

1Tool räumt dem Vertragspartner im Falle der Installation das zeitlich unbegrenzte, ansonsten das mit der Vertragslaufzeit begrenzte, entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht der Webapplikation 1Tool ein.

Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Webapplikation 1Tool als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen. Wird die Software durch den Vertragspartner Dritten zugänglich gemacht, haftet der Vertragspartner neben dem Dritten 1Tool für den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere für den entgangenen Gewinn.

Alle Urheberrechte und Verwertungsrechte, insbesondere die Verbreitungs- und Vervielfältigungsund Bearbeitungsrechte an den erbrachten Leistungen (Programme, Dokumentationen, Designs etc.) stehen 1Tool zu. 1Tool erhält das Recht, die erbrachten Leistungen nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts für sämtliche Zwecke zu verwenden und im eigenen Namen zu verwerten. Wenn das Produkt 1Tool zur Gänze eingestellt wird, stellt 1Tool dem Vertragspartner den gesamten Quellcode zur Verfügung. Die Urheberrechte und Verwertungsrechte, insbesondere die Verbreitungs- und Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte verbleiben bei 1Tool. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, die Applikation und den Quellcode auf seine Kosten für seine eigene Nutzung weiter zu entwickeln. 

§ 11. Schlussbestimmungen

Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist 8430 Leibnitz. Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Alle Nebenabreden und Absprachen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.