1Tool | l6 hero shape1
1Tool | l6 hero shape2
1Tool | l6 hero shape3

Whistleblower Software

Mit unserer Hinweisgeberschutz Software bieten wir Unternehmen eine sichere und vertrauliche Plattform, um Missstände aufzudecken und Verantwortlichkeit zu fördern. Schnelle & einfache Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie.

1Tool unterstützt Sie bei der Einhaltung des Whistleblower-Schutzgesetzes bzw. Hinweisgeberschutzgesetzes, um einen einheitlichen und sicheren Meldeprozess zu gewährleisten.

1Tool | l6 hero pattern
1Tool | Gruppe 54
1Tool | Wave
1Tool | 1Tool Hinweisgeber small

Vertraulich kommunizieren

Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Mit unserer Software können Hinweisgeber sicher Informationen über mögliche Fehlverhalten und berufliche Verstöße weitergeben und so Missstände im Unternehmen aufdecken.

Anonyme Berichterstattung

1Tool bietet eine sichere und anonyme Plattform, auf der hinweisgebende Personen ihre Berichte einreichen können, ohne ihre Identität preiszugeben. Dies fördert Offenheit und schützt die Hinweisgeber.

Verschlüsselt & Sicher

Wir nehmen den Schutz der Hinweisgeber-Daten sehr ernst. 1Tool erfüllt alle geltenden Datenschutzbestimmungen und stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die gemeldeten Informationen haben.

Einfaches Bearbeiten der Fälle

Unsere Software ermöglicht es Organisationen, die gemeldeten Fälle effektiv zu verwalten. Die intuitive Benutzeroberfläche erleichtert die Organisation und Kategorisierung der erhaltenen Informationen, um den Prozess der Untersuchung und Überprüfung zu optimieren.

Austausch wichtiger Daten

Hinweisgeber können problemlos relevante Dokumente, wie z.B. interne Berichte oder E-Mails, direkt über unsere Plattform hochladen. Dies erleichtert die Weitergabe von Beweismaterial und unterstützt die Untersuchungen.

Stets am Laufenden

Hinweisgebende Personen können Ihre Meldungen mittels Vorgangsnummer jederzeit bearbeiten und deren Status prüfen. Dies schafft Transparenz und Vertrauen im Meldeprozess.

1Tool | Gruppe 57

Implementierung eines Systems zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Unser Implementierungsprozess begleitet Sie Schritt für Schritt, um sicherzustellen, dass die Whistleblower Software erfolgreich eingeführt wird und effektiv genutzt werden kann.

1

Beratung & Analyse

Gemeinsam definieren wir Rollen und Berechtigungen für Ihr Hinweisgeber-System.

1Tool | l6 how timeline
2

Aufsetzen der Plattform

Die Meldeplattform wird direkt in Ihre Website integriert.

1Tool | l6 how timeline
3

Loslegen!

Eine umfangreiche Schulung Ihrer Mitarbeiter sorgt für die einfache Nutzung.

1Tool | l6 video wave

Vorteile einer Whistleblower Software

Früherkennung

Verstöße werden frühzeitig gemeldet - so kann man rechtzeitig erforderliche Maßnahmen einleiten, bevor sich die Situation verschlimmert.

Risikominimierung

Sichere Möglichkeit, um potenzielle Probleme zu identifizieren und beheben, bevor sie zu rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen oder Reputationsschäden führen.

Firmenkultur stärken

Fördert eine Kultur der Offenheit, Integrität und ethischen Verantwortung. Vertrauen der MitarbeiterInnen wird gestärkt, indem klar wird, dass Fehlverhalten nicht toleriert wird.

Gesetzeskonform

Spezifische Vorschriften und Gesetze diverser Branchen und Länder zum Schutz von Hinweisgebern, lassen sich ganz einfach erfüllen.

Schutz & Sicherheit

Mögliche Skandale oder Reputationsschäden lassen sich verhindern, wenn Verstöße oder Fehlverhalten frühzeitig erkannt und angemessen gehandhabt werden.

Stets verfügbar

Dank unserer Cloud-Lösung ist die Whistleblower Software jederzeit und auf allen Endgeräten für Ihre MitarbeiterInnen verfügbar und zugänglich.

Welche Unternehmen und Organisationen unterliegen
in Österreich dem Whistleblower-Schutzgesetz (WbSG)?

1

Unternehmen mit mind. 250 Mitarbeiter:innen bis 25. August 2023.

1

Unternehmen mit mind. 50 Mitarbeiter:innen bis 17. Dezember 2023.

Wer?

  • Unternehmen und jur. Personen des öffentlichen Rechts ab 50 Mitarbeiter:innen
  • Unabhängig von der Beschäftigtenanzahl auch jur. Personen (ausgen. Einzelunternehmer & Zweigstellen) in den Bereichen:
    1. Finanzdienstleistungen
    2. Verhinderung v. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
    3. Verkehrssicherheit & Umweltschutz

Was?

  • Die Einrichtung eines Meldekanals für Hinweise ist verbindlich notwendig
  • Ein Prozess zum Umgang mit Hinweisen inkl. klare Definition der konzerninternen Zuständigkeit muss gegeben sein

Wie?

  • 24/7 Erreichbarkeit
  • Berücksichtigung der Fristen
  • An gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst
  • Dem Hinweisgeber MUSS es möglich sein, einen Hinweis anonym einzureichen

Welche Unternehmen und Organisationen unterliegen
in Deutschland dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ?

1

Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen bis 2. Juli 2023

1

Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen bis 17. Dezember 2023

1

Öff. Sektor & Kommunen ab 10.000 Einwohnern ab Mitte Juni 2023

Wer?

  • Unternehmen und jur. Personen des öffentlichen Rechts ab 50 Mitarbeiter:innen
  • Unabhängig von der Beschäftigtenanzahl auch jur. Personen (ausgen. Einzelunternehmer & Zweigstellen) in den Bereichen:
    1. Finanzdienstleistungen
    2. Verhinderung v. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
    3. Verkehrssicherheit & Umweltschutz

Was?

  • Die Einrichtung eines Meldekanals für Hinweise ist verbindlich notwendig
  • Ein Prozess zum Umgang mit Hinweisen muss geschaffen werden

Wie?

  • 24/7 Erreichbarkeit
  • Berücksichtigung der Fristen
  • An gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst
  • Anonymität der Hinweisgeber idealerweise gegeben

Preise

Unternehmen

bis 50

Beschäftigte

    € 50,- monatlich

    € 600,- jährlich

Unternehmen

bis 100

Beschäftigte

    € 100,- monatlich

    € 1.200,- jährlich

Unternehmen

bis 250

Beschäftigte

    € 200,- monatlich

    € 2.400,- jährlich

Unternehmen

bis 1.000

Beschäftigte

    € 300,- monatlich

    € 3.600,- jährlich

Unternehmen

ab 1.000

Beschäftigte

    Individuelles Angebot

Kommunen

bis 10.000

Einwohner

    € 50,- monatlich

    € 600,- jährlich

Kommunen

bis 25.000

Einwohner

    € 150,- monatlich

    € 1.800,- jährlich

Kommunen

bis 50.000

Einwohner

    € 300,- monatlich

    € 3.600,- jährlich

Kommunen

bis100.000

Einwohner

    € 500,- monatlich

    € 6.000,- jährlich

Kommunen

ab100.000

Einwohner

    Individuelles Angebot

Kontakt-Anfrage

Sprechen Sie mit unseren Experten und erhalten Sie eine persönliche Beratung​